Restabfallsäcke gehören nicht ins ASZ

BAVinformiert

In letzter Zeit häufen sich die Anfragen in den ASZ ob bei einer Gemeinde gekaufte Restabfallsäcke im Sperrabfall eingeworfen werden können. Diesbezüglich dürfen wir Sie darüber informieren, dass in den ASZ ca. 84 verschiedene Abfallarten – die meisten sogar kostenlos – übernommen werden. Nicht übernommen wird jedoch u.a. der Restabfall (Übernahme nur in Ausnahmefällen gegen Bezahlung, Mindestgebühr 6 €, kein Ersatz der regulären Restabfallsammlung)

Kommt also jemand mit einem Restabfallsack, den er bei der Gemeinde bereits bezahlt hat in ein ASZ, muss er im ASZ nochmals bezahlen. Verständlicherweise erfreut das die Kunden nicht besonders. Deshalb der Appell an die Bürgerinnen und Bürger: bitte den Restabfallsack beim nächsten Abholtermin der eigenen Restabfalltonne neben diese stellen, damit er mit der Müllabfuhr mitgenommen werden kann. Der Abholintervall muss jedoch beachtet werden. Hat jemand einen 6-wöchigen Abholintervall und stellt den Sack beim 3-wöchigen Termin bereit, wird er nicht mitgenommen.

Das Umwelt Profi Team vom BAV Schärding dankt für Ihr Verständnis!

10.10.2023 17:10