Neues oö. Hundehaltegesetz 2024 & neue Hunde-Website

Hundehaltergesetz

Das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 verpflichtet Hundehalter:innen zu mehr Verantwortung.

Was ändert sich mit dem neuen HHG für die Oberösterreicher:innen?

Einteilung in große und kleine Hunde (40/20-Regelung)
Nach den gesetzlichen Bestimmungen in OÖ gilt ein Hund als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Hundehalter:innen großer Hunde müssen innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.

Erweiterte Pflichten bei speziellen Hunderassen
Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu und Kreuzungen unter den erwähnten Rassen gelten ab Inkrafttreten des neuen Hundehaltegesetzes erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum.

Erweiterte Pflichten bei auffälligen Hunden 
Hunde, die ein aggressives bzw. bedrohliches Verhalten zeigen, sodass von einem erhöhten Gefahrenpotential ausgegangen werden muss, gelten als auffällige Hunde. Halter:innen dieser Hunde müssen besondere Auflagen erfüllen.

Neue Homepage 

Umfassende und leicht verständliche Informationen zum neuen Hundehaltegesetz finden Sie unter: sichermithund.at

Auf der Homepage des Landes OÖ werden wie bisher die Anbieter der Sachhundekurse in Oberösterreich veröffentlicht: land-oberoesterreich.gv.at

21.11.2024 13:37