Photovoltaikanlagen

Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2022 müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • der Betreiber/Besitzer der Anlage muss einen Hauptwohnsitz in Freinberg haben ,
  • nur die Erstanlage pro Liegenschaft (keine weiteren Anlagen) und
  • nur öffentlich geförderte Anlagen (OeMAG, Klien, KPC) mit einer Leistung bis zu max. 15 kWp Leistung werden gefördert .

Der Förderbetrag von € 50,00/kWp, aber maximal € 250,00 bleiben bis auf Widerruf aufrecht