Photovoltaikförderung - neu geregelt

erneuerbare

Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2022 wurde der Förderbetrag auf € 50,00/kWp und maximal € 250,00 pro Anlage festgesetzt. 

Die nachstehenden Voraussetzungen müssen weiterhin erfüllt werden:

  • der Betreiber/Besitzer der Anlage muss einen Hauptwohnsitz in Freinberg haben ,
  • nur die Erstanlage pro Liegenschaft (keine weiteren Anlagen) und
  • nur öffentlich geförderte Anlagen (OeMAG, Klien, KPC) mit einer Leistung bis zu max. 15 kWp Leistung werden gefördert .



05.01.2023 14:47