Reisepass-Beantragung ab sofort am Gemeindeamt möglich (nur mit Terminvereinbarung)

Bürgerservice

In unserer Gemeinde ist es ab sofort möglich, die Beantragung eines Reisepasses bzw. eines Personalausweises im Bürgerservice des Gemeindeamtes für österreichische Staatsbürger, die mit Hauptwohnsitz in Freinberg gemeldet sind, zu erledigen.

Pass- und Ausweisausstellung im Überblick:

Die Ausstellung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es muss immer die beantragende Person selbst am Gemeindeamt erscheinen. 

Mitzubringen sind: 

  • altes Pass-/Ausweisdokument
  • biometrisches Passfoto, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf

Wenn das alte Ausweisdokument länger als 5 Jahre abgelaufen bzw. es verloren gegangen ist sowie bei Erstbeantragung (Kleinkinder) werden zusätzlich benötigt:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis 
  • Geburtsurkunde

Für Kinder, deren Elternteile miteinander verheiratet sind, sind beide vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist.

Für Kinder, deren Elternteile nicht miteinander verheiratet sind, ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt. Falls die Vertretungsbefugnis (im Falle einer gemeinsamen Obsorge) auch für den Vater gilt, muss er dies nachweisen.

Aus einer geschiedenen Ehe ist jene Person vertretungsbefugt, auf die die Obsorge übertragen wurde. Die Obsorgebefugnis muss nachgewiesen werden.

Die Unterschrift am Antragsformular im Scanfeld wird vom Kind selbst oder von anderen Personen (Begleitperson bzw. Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Passbehörde in Blockbuchstaben) geleistet.

Bitte beachten: Die minderjährigen Kinder müssen in jedem Fall auf das Gemeindeamt mitkommen, da sie, sobald es möglich ist, den Antrag eigenhändig unterschreiben müssen. 

Die eingegebenen persönlichen Daten und Fingerabdrücke (bei Personen ab 12 Jahren ist ein Fingerabdruck nötig) werden anschließend am elektronischen Wege an die Bezirkshauptmannschaft übermittelt. Das Dokument, auf dem der Pass/Ausweis beantragt wird und die Bürger eigenhändig unterschreiben müssen, wird im Original an die Bezirkshauptmannschaft übermittelt. 

Somit werden die gesamten Angaben und Daten, die für die Bezirkshauptmannschaft zur Pass-/Ausweiserstellung notwendig sind, von der Gemeinde eingegeben, kontrolliert und übermittelt. 

Daher ist es wichtig, dass Gemeindebürger ca. 15 Minuten Zeit einplanen, damit die Dateneingabe ohne Hektik erfolgen kann und auch noch die Möglichkeit besteht, die Daten kurz selbst zu kontrollieren. 

Kosten

Reisepass:

  • Für Kinder bis 11 Jahre: € 44,00
  • Für Erwachsene und Kinder ab dem 12. Lebensjahr: € 112,00
  • Die Erstausstellung eines Reisepasses bis zum 2. Geburtstag ist kostenlos.

Personalausweis:

  • Für Kinder bis 15 Jahre: € 39,00
  • Für Erwachsene und Kinder ab dem 16. Lebensjahr: € 91,00 
  • Die Erstausstellung eines Personalausweises bis zum 2. Geburtstag ist kostenlos

Bei der Beantragung von Reisedokumenten für Kinder bis zum bzw. am 2. Geburtstag kann die Gebührenbefreiung nur noch für die erstmalige Ausstellung eines (nicht mehrere) Reisedokumentes in Anspruch genommen werden. Bei gleichzeitiger Ausstellung mehrerer Reisedokumente muss man wählen, für welches der Reisedokumente die Befreiung angewendet werden soll.


Gültigkeit

Reisepass:

  • Ausstellungen bis zum 2. Lebensjahr: 2 Jahre
  • Ausstellungen vom 2. bis zum 12. Lebensjahr: 5 Jahre
  • Ausstellungen ab dem 12. Lebensjahr: 10 Jahre

Personalausweis:

  • Ausstellungen bis zum 2. Lebensjahr: 2 Jahre 
  • Ausstellungen vom 2. bis zum 12. Lebensjahr: 5 Jahre
  • Ausstellungen ab dem 12. Lebensjahr: 10 Jahre

04.05.2026 11:43