Finanzielle Unterstützung für eine zusätzliche außerschulische Förderung (Nachhilfe)

Förderkriterien

•    Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin in Oberösterreich.
•    Anträge können seitens der Schule für Schülerinnen und Schüler im Pflichtschulalter von der 1. bis 9. Schulstufe gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt mittels Online-Formular auf www.familienkarte.at über die jeweilige Schuldirektion unter Angabe der Schulkennzahl, der Daten der Schülerin bzw. des Schülers (Vor- und Nachname), Geburtsdatum, Schulstufe und Klasse sowie des Namens (Vor- und Nachname) und der Adresse eines Erziehungsberechtigten sowie des Unterrichtsgegenstandes, in welchem Nachhilfebedarf besteht.
•    Geförderte Nachhilfe beschränkt sich auf die Hauptgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite lebende Fremdsprache.
•    Die Schülerin bzw. der Schüler wird zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits nach den gegebenen Möglichkeiten an der Schule gefördert.
•    Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schülerin bzw. Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommerferien inkl. Sommerferien) in Form eines Gutscheines.
•    Nachhilfeunterricht muss bei einer deklarierten professionellen Nachhilfeeinrichtung, welche mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung hat, in Anspruch genommen werden.
•    Der an die Eltern übermittelte Gutschein ist bei einer deklarierten Nachhilfeeinrichtung einzulösen.
•    Die Nachhilfeeinrichtung verrechnet die eingelösten Gutscheine mit dem Land Oberösterreich.
•    Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schülerin bzw. Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien).
•    Die Gutscheine werden direkt von der Nachhilfeeinrichtung mit dem Familienreferat des Landes OÖ ausschließlich online abgerechnet.

Richtlinien.pdf

Hier kommen SIe zum Login der Online-Antragsstellung